Profitieren Sie noch bis Jahresende!
Sie haben eine umfassende Sanierung oder einen nachträglichen Lifteinbau/-zubau in Ihrem Wohnhaus vor? Dann ist bis Ende des heurigen Jahres der perfekte Zeitpunkt zu handeln! Denn am 01.06.2020 tritt eine neue Verordnung für die Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen in Kraft. Sie bringt Änderungen bei der Förderung.
Bis Jahresende profitieren Sie aber noch von der Förderung nach der alten Verordnung. Nutzen Sie deshalb jetzt in der Übergangsphase noch schnell die attraktive Förderung bei Wohnhaussanierungen. Alle Wohnhaussanierungsanträge, die bis zum 31.12.2020 beim Land OÖ eingehen, erhalten die alte, höhere Förderung, und Sie profitieren von einigen Vorteilen. Denn ab 2021 gibt es ein paar gravierende Änderungen.
Hier die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung:
- Bei einer umfassenden Gebäudesanierung müssen künftig 3 oder mehr Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke (zB Heizung) gemeinsam saniert und die energetischen Anforderungen erfüllt werden. Die maximal förderbaren Sanierungskosten werden mit einem 30%igen, statt bisher 35%igen, Darlehenszuschuss gefördert. Ihr Vorteil bis Jahresende bei nachträglichem Zu- und Einbau eines Liftes:
Sie können in der jetzt gültigen Verordnung die Umsatzsteuer (20 %) mitfördern lassen. - Investitionskosten bei einem Liftzu- oder -einbau werden zu 100 % gefördert und sind nicht mit 15.000 Euro Errichtungsbetrag pro Haltestelle begrenzt. Wenn Sie im Jahr 2021 oder 2022 an einer umfassenden Sanierung oder einem nachträglichen Lifteinbau bzw. -zubau interessiert sind, empfehlen wir: Fassen Sie noch heuer einen rechtsgültigen Beschluss und suchen Sie um Förderung an!
- Beim nachträglichen Zu- und Einbau eines Liftes ist die auf die Errichtungskosten entfallende Umsatzsteuer (20 %) nicht mehr förderbar. Weiters wird der nachträgliche Zu- oder Einbau eines Liftes mit einem Zuschuss in der Höhe von 50 % zu einem maximalen Errichtungsbetrag von 15.000 Euro je Haltestelle gefördert. Jedes Wohngeschoß muss erschlossen werden. Wenn durch den Lifteinbau eine barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung geschaffen wird, kann der maximale Errichtungsbetrag je Haltestelle um 10.000 Euro erhöht werden.
Unser Team in der Großinstandsetzung berät Sie gerne telefonisch: +43(0) 732 700 868-257 oder per E-Mail: sanierung@ooewohnbau.at